Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine weitergehende Übernahme der Kosten für Eingliederungshilfe in Form betreuten Wohnens im Heim für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung in einem um 98,67 Euro pro Tag über Leistungen entsprechend der Hilfebedarfsgruppe -
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