Auf die Berufung der Beteiligten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 23. Mai 2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Verfahrens an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen weiterer Unfallfolgen aufgrund eines von der Beklagten als Arbeitsunfall anerkannten Ereignisses vom 2. März 2011 und die Höhe einer zu gewährenden Verletztenrente.
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