LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.08.2007
7 Sa 272/07
Normen:
TVöD § 3 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - 7 Ca 1455/06 - 19.12.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Weiterbeschäftigungsanspruch bei Nichteintritt auflösender Bedingung aufgrund fehlerhafter Eignungsuntersuchung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 272/07

DRsp Nr. 2008/4356

Weiterbeschäftigungsanspruch bei Nichteintritt auflösender Bedingung aufgrund fehlerhafter Eignungsuntersuchung

1. Eine Einstellungsuntersuchung, wie sie etwa in § 3 TVöD geregelt ist, soll klären, ob der Bewerber zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist; die ärztlichen Feststellungen sollen insbesondere Grundlage für eine Beantwortung der Frage sein, ob der Bewerber von seinem Gesundheitszustand her gesehen die vorgeschriebene Tätigkeit verrichten kann, kein Risiko für die Gesundheit anderer Mitarbeiter bedeutet und durch die zu verrichtende Tätigkeit auf längere Sicht nicht selbst mit einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes rechnen muss.