Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2012 - 22 Ga 223/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug um den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch, den der Kläger im Wege der einstweiligen Verfügung geltend macht und hilfsweise um die Entbindung der Beklagten von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Klägers.
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