1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2016 - 17 Sa 1597/14 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung und einer vorsorglich ausgesprochenen Änderungskündigung.
Die Klägerin ist seit dem 25. Mai 1996 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Purserette. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 15. Mai 1996 lautet auszugsweise:
"1. Beginn, Art und Ort der Beschäftigung
(1) ... [Die Klägerin] wird ab dem 25.05.1996 als Flugbegleiterin im Bereich Kabinenbesatzungen Kontinent in Hamburg beschäftigt. Der Einsatzort Hamburg umfasst einen Einsatz von und zu allen Flughäfen der Region.
(2) ... [Die Beklagte] kann ... [die Klägerin] an einem anderen Ort sowie vorübergehend bei einem anderen Unternehmen einsetzen.
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