1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2015 - 17 Sa 1650/14 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung und einer vorsorglich ausgesprochenen Änderungskündigung.
Die Klägerin ist seit dem 28. Oktober 1990 als Flugbegleiterin bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 28. Oktober 1990 lautet auszugsweise:
"1. Beginn, Art und Ort der Beschäftigung
(1) ... [Die Klägerin] wird ab dem 28.10.1990 als Flugbegleiter in Berlin beschäftigt.
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