»Zur Verwirkung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf eine Weihnachtsgratifikation: 1. Für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis kann ein Zeitablauf von 1,5 Jahren seit Fälligkeit das erforderliche Zeitmoment erfüllen; die Rechtsprechung des BGH zur Verwirkung von Forderungen des täglichen Lebens und auf wiederkehrende Leistungen, die nur ausnahmsweise in Betracht komme (Urteil vom 06. 12. 1988 - XI ZR 19/88), ist auf Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis nicht übertragbar.2. Der zur Beurteilung des Zeitmoments zu beachtende Zweck der Leistung spricht wegen der Festtagsbezogenheit für die Verwirkung eines Anspruchs auf eine Weihnachtsgratifikation nach Ablauf von 1,5 Jahren seit Fälligkeit. 3. Das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment kann bei Dauerschuldverhältnissen im Abbruch des Vertragsverhältnisses gefunden werden.4. Das für eine Verwirkung zu beachtende Zumutbarkeitsmoment ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber im Vertrauen auf die Verschonung mit weiteren Forderungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer inzwischen bereits ausgekehrten Abfindung zugestimmt hat und seit dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt bereits Monate verstrichen sind.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.