SG Kassel, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 707/06
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung
LSG Hessen, Beschluß vom 27.12.2006 - Aktenzeichen L 9 AS 707/06 ER
DRsp Nr. 2007/3152
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung
Reagiert die Beschwerdeführerin auf mehrere Anfragen des Gerichts nicht und legt sie die Behördenakten nicht vor, so ist ein derartiges Verhalten von einer Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung geprägt, was den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses zur Folge hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]