Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.08.2013,
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die von ihr zurückzulegenden Wegezeiten zwischen einzelnen Arbeitsstellen zur Arbeitszeit gehören.
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