Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Regulierung von Unfallfolgen
SG Wiesbaden, Urteil vom 19.01.2007 - Aktenzeichen S 1 U 86/06
DRsp Nr. 2007/21120
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Regulierung von Unfallfolgen
War das Ziel einer Fahrtunterbrechung die Regulierung der Folgen eines dem Versicherungsschutz unterliegenden Verkehrsunfalls, zu der die Bestätigung der Unfallbeteiligung und die Mitteilung der Personalien zählen, so kann von einer allein eigenwirtschaftlichen Tätigkeit keine Rede sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]