SG Reutlingen, vom 29.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 U 968/98
Wegeunfall bei Straftat im Straßenverkehr
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.1999 - Aktenzeichen L 2 U 860/99
DRsp Nr. 2006/23736
Wegeunfall bei Straftat im Straßenverkehr
Im Falle einer Verurteilung nach § 315c Abs 1 Nr 2StGB sind regelmäßig Zweifel daran, daß betriebsfremde Zwecke verfolgt wurden und daß sie den betrieblichen Zweck überwogen, ausgeschlossen, denn die strafgerichtliche Feststellung eines eigensüchtigen, nicht nur eigennützigen Verhaltens schließt es aus anzunehmen, der Versicherte habe trotzdem überwiegend im betrieblichen Interesse gehandelt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]