I.
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2014 -
I. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger für Juni 2013 nach der Entgeltgruppe 9 Stufe 4+ des
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land bei einem Gesamtstreitwert von 10.800,00 EUR zu tragen.
II.
Die Revision wird zugelassen.
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