A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Vorbringen im Verfahren wegen Rückforderung überzahlter Besoldung.
I. 1. Der Beschwerdeführer stand zuletzt als Regierungsamtsrat (Besoldungsgruppe A 12
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