Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 18. August 2015 wird als unzulässig verworfen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 in Streit.
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