Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2013 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis am 02.09.2013 seitens der Beklagten wirksam beendet wurde.
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