Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.03.2017,
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 26.336,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.717,20 € seit dem 01.06.2011 und dem jeweils 1. des folgenden Monats bis 01.11.2011, aus jeweils 1.172,28 € seit dem 01.02.2016 und dem jeweils 1. des folgenden Monats bis letztmalig 01.01.2017 und aus jeweils 983,06 € seit dem 01.02.2017 und dem 01.03.2017 zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Verfahrens der ersten Instanz hat die Klägerin nach einem Streitwert von 265.167,77 € zu 55 % und die Beklagte zu 45 % zu tragen.
IV.
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