LSG Bayern, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 P 44/06
SG Landshut, vom 30.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 P 92/04
Wahrung der Belehrungsanforderungen an ein Rechtsmittelbelehrung nach der Änderung des § 166 Abs. 2 S. 3 SGG
BSG, Beschluss vom 18.10.2007 - Aktenzeichen B 3 P 24/07 B
DRsp Nr. 2008/13380
Wahrung der Belehrungsanforderungen an ein Rechtsmittelbelehrung nach der Änderung des § 166 Abs. 2 S. 3 SGG
Die Rechtsmittelbelehrung eines LSG wird auch nach der Änderung des § 166 Abs. 2 Satz 3 SGG durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007 durch den Hinweis auf die erforderliche Zulassung eines beim BSG postulationsfähigen Rechtsanwalts "bei einem deutschen Gericht" nicht unrichtig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]