I. Der Kläger ist seit Januar 1980 in Hohenwestedt als Zahnarzt niedergelassen und zur vertragszahnärztlichen (früher: kassenzahnärztlichen) Versorgung zugelassen. Er wendet sich gegen Kürzungen seines Primärkassenhonorars für konservierend-chirurgische Leistungen in den Quartalen I/81 bis III/82.
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