SG Lüneburg - Beschluss vom 04.04.2007 S 24 AS 342/07 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 2 ;
Wahrnehmung von Meldeterminen der Bundesagentur für Arbeit, mündliche Rechtsfolgenbelehrung bei Analphabetismus
SG Lüneburg, Beschluss vom 04.04.2007 - Aktenzeichen S 24 AS 342/07 ER
DRsp Nr. 2007/20902
Wahrnehmung von Meldeterminen der Bundesagentur für Arbeit, mündliche Rechtsfolgenbelehrung bei Analphabetismus
Die Bundesagentur für Arbeit ist bei einem bekannten Analphabetismus verpflichtet, einen Antragsteller telefonisch von einem Meldetermin zu verständigen und die möglichen Rechtsfolgen mündlich zu erklären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]