SG Lüneburg - Beschluss vom 04.04.2007
S 24 AS 342/07 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 2 ;

Wahrnehmung von Meldeterminen der Bundesagentur für Arbeit, mündliche Rechtsfolgenbelehrung bei Analphabetismus

SG Lüneburg, Beschluss vom 04.04.2007 - Aktenzeichen S 24 AS 342/07 ER

DRsp Nr. 2007/20902

Wahrnehmung von Meldeterminen der Bundesagentur für Arbeit, mündliche Rechtsfolgenbelehrung bei Analphabetismus

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei einem bekannten Analphabetismus verpflichtet, einen Antragsteller telefonisch von einem Meldetermin zu verständigen und die möglichen Rechtsfolgen mündlich zu erklären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 2 ;