I.
Der Antragsteller steht als Pfarrer im Dienst der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Er erteilt aufgrund des zwischen der Kirche und dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Gestellungsvertrages aus dem Jahre 1981 hauptberuflich Religionsunterricht, und zwar seit dem 1. August 1987 18 Wochenstunden am Staatlichen Gymnasium L. und vier Wochenstunden am Hohenstaufengymnasium K. Er begehrt die Feststellung, daß er wahlberechtigter Mitarbeiter für die Personalratswahlen der Schule ist.
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