Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.06.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie um Weiterbeschäftigung.
Die Beklagte ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der M. AG. Sie betreibt in Deutschland Hotels, Ende des Jahres 2009 an 16 Standorten und heute an 13. Im M. Hotel in L. beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.
Der am ...1981 geborene Kläger ist seit dem 01.05.2001 bei der Beklagten als Spüler beschäftigt. Er arbeitet im Hotelbetrieb M. in L.. Sein Bruttomonatsgehalt beläuft sich auf 1.377,06 EUR. Der Kläger ist verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet.
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