LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2010
6 Sa 326/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 68/10

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 326/10

DRsp Nr. 2011/580

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

Eine frühzeitige Kündigung (hier: 2 Jahre vor beabsichtigter Stilllegung) kann rechtsmissbräuchlich sein.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.06.2010 - 5 Ca 68/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie um Weiterbeschäftigung.

Die Beklagte ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der M. AG. Sie betreibt in Deutschland Hotels, Ende des Jahres 2009 an 16 Standorten und heute an 13. Im M. Hotel in L. beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.

Der am ...1981 geborene Kläger ist seit dem 01.05.2001 bei der Beklagten als Spüler beschäftigt. Er arbeitet im Hotelbetrieb M. in L.. Sein Bruttomonatsgehalt beläuft sich auf 1.377,06 EUR. Der Kläger ist verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet.