Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 7. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 23. Januar 2020 im Ausspruch über die Disziplinarmaßnahme geändert.
Gegen den früheren Soldaten wird eine Disziplinarbuße in Höhe von 500 € verhängt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem früheren Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen trägt der Bund.
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Das Verfahren betrifft den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Vorgesetzten innerhalb dienstlicher Anlagen.
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