1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 23.07.2013 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristungsabrede. Hinsichtlich des Sachverhalts heißt es im Tatbestand des klagestattgebenden Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 23.07.2013 -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|