Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 7. Kammer - vom 29.03.2007 wird geändert.
Es wird festgestellt, dass dem Antragsteller hinsichtlich des in der Dienststelle praktizierten Schichtsystems ein Mitbestimmungsrecht gemäß §
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Antragsteller ist der beim Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock gebildete Personalrat; Beteiligter ist der Oberbürgermeister der Stadt.
Mit Schreiben vom 09.09.2005 bat der Beteiligte den Antragsteller um Zustimmung zu Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten von Beschäftigten innerhalb des Brandschutz- und Rettungsamtes. Insbesondere ging es um die Umstellung des 24 h-Schichtdienstsystems im Einsatzdienst auf ein 12 h-Schichtdienstsystem.
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