Auf die Anschlussbeschwerde der Personalvertretung Cockpit wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.11.2009 -
Es wird festgestellt, dass die Personalvertretung Cockpit berechtigt ist, bei Aufsichtsratswahlen gemäß §
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten (noch) um die Frage, ob die antragstellende Personalvertretung Cockpit berechtigt ist, bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Wahlvorschläge zu machen.
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