Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.09.2011 -
Der Weiterbeschäftigungsantrag wird als unzulässig abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über eine betriebsbedingte Kündigung.
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