Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juli 2014 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde des Antragstellers bleibt ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag zu Recht abgelehnt.
I.
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