Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, denn er ist zwar zulässig, aber nicht begründet. Keiner der von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe vermag nach dem Zulassungsvortrag zu greifen.
Zwar dürfte die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch auf durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig bestätigte Verwaltungsakte, wie sie vom Bundessozialgericht vertreten wird,
vgl. die vom Kläger angeführten Urteile vom 22. April 1986 - 1 RA 21/85 -, [...]; vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 14/05 R -, BSGE 96, 227; vom 28. Januar 1991
- 9 RV 29/80 -, BSGE 51, 139 (142),
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|