I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 1997 bis 2002 als Vitalogistin tätig. Im Anschluss an eine Außenprüfung ging der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) davon aus, dass die Klägerin umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringe und erließ entsprechende Umsatzsteuerbescheide für die Streitjahre. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) führte für die Klageabweisung an, dass die Leistungen der Klägerin mangels Berufsqualifikation nicht nach §
Das Urteil des FG ist in "Entscheidungen der Finanzgerichte" 2009,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|