A. Der Arbeitgeber betreibt ein Süßwaren-Filialunternehmen mit 220 Filialen. Für alle Filialen und die Zentrale des Arbeitgebers in H. ist ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt worden, der Beteiligte im vorliegenden Verfahren. Der Betriebsrat hat einen Wirtschaftsausschuß bestellt.
Der Arbeitgeber fertigt für jede Filiale monatlich eine kurzfristige Erfolgsrechnung, die auch Verkaufsstellenerfolgsrechnung oder Betriebsabrechnungsbogen genannt wird. Diese Erfolgsrechnung enthält die Umsätze der Filiale, die Handelsspanne sowie die verursachten und die kalkulatorisch zurechenbaren Kosten. Daraus errechnet der Arbeitgeber kurzfristig das vorläufige monatliche Betriebsergebnis der Filiale. Im einzelnen ist die Erfolgsrechnung (grob) wie folgt gegliedert:
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