Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.
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