KG vom 20.03.2000
5 Ws (B) 648/98
Normen:
AEntG § 2 Abs. 3 § 3 ; EGV Art. 177 Abs. 2, 3 Art. 234 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
wistra 2002, 193
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 28.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 333 OWi 12/98

Vorlage an den EuGH in einem Verfahren nach dem AEntG

KG, vom 20.03.2000 - Aktenzeichen 5 Ws (B) 648/98

DRsp Nr. 2005/7385

Vorlage an den EuGH in einem Verfahren nach dem AEntG

1. Die aus § 1 AEntG folgende Verpflichtung, ihren Arbeitgebern die dort bezeichneten Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren und Beträge an die Urlaubskasse zu leisten, stellt weder eine offene, noch eine verdeckte Diskriminierung der Arbeitgeber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU dar, da diese Verpflichtung auch Arbeitgebern mit Sitz im Inland trifft. 2. Einer Vorlage an den EuGH bedarf es nicht, da dieser bereits entschieden hat, dass das AEntG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Normenkette:

AEntG § 2 Abs. 3 § 3 ; EGV Art. 177 Abs. 2, 3 Art. 234 Abs. 2, 3 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Tiergarten, vom 28.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 333 OWi 12/98
Fundstellen
wistra 2002, 193