LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.08.2020
L 19 AS 1148/20 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 02.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 138 AS 4249/20

Vorläufige Übernahme von Kosten der Unterkunft und HeizungErschöpfende Klärung von Ansprüchen auf existenzsichernde Leistungen im Eilverfahren

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2020 - Aktenzeichen L 19 AS 1148/20 B ER

DRsp Nr. 2020/13768

Vorläufige Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung Erschöpfende Klärung von Ansprüchen auf existenzsichernde Leistungen im Eilverfahren

Bei existenzsichernden Leistungen sind Ansprüche im Eilverfahren möglichst erschöpfend zu klären, weil ein die Sache abschließendes Hauptsacheverfahren regelmäßig aufgrund des Zeitablaufs zu nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen könnte.