Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 17.4.2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat auch die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung höherer Leistungen nach dem
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