Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 01. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die Erteilung einer Zusicherung zur zukünftigen Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) nach einem Umzug im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
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