1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
Der Kläger begehrt im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens, die Beklagte zu verpflichten, zwei YouTube Kanäle zu entsperren und ihm die Nutzungsmöglichkeit wieder einzuräumen.
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