Die Parteien streiten darüber, ob der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005 derzeit auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist oder die Regelungen eines im Dezember 2004 von den damaligen Verhandlungsführern paraphierten Notlagentarifvertrages I und Notlagentarifvertrages II Anwendung finden, welche nach Auffassung der Beklagten aufgrund der Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung vom 10.12.2004 Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden sein sollen.
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