LAG Düsseldorf - Urteil vom 31.08.2007
15 Sa 724/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 305 Abs. 1 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 15.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4612/06

Vorformulierte Zusatzerklärung des Arbeitnehmers zur Anerkennung eines Notlagentarifvertrages als Bezugnahmeklausel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 724/07

DRsp Nr. 2008/1724

Vorformulierte Zusatzerklärung des Arbeitnehmers zur Anerkennung eines Notlagentarifvertrages als Bezugnahmeklausel

Die Frage, ob in der vom Arbeitnehmer unterschriebenen vorformulierten Erklärung "hiermit erkenne ich die Regelungen der Notlagentarifverträge I und II als Ergänzung meines Arbeitsvertrages an" lediglich eine Bezugnahmeklausel zu sehen ist, also eine bloße Unterwerfungserklärung unter kollektivrechtlich geltende Rechtsnormen und deren entsprechende Transformation in den Individualarbeitsvertrag, oder ob mit dieser Erklärung unabhängig vom Bestehen oder Zustandekommen der in Bezug genommenen Notlagentarifverträge eine eigenständige Abänderung (allein) auf individualrechtlicher Ebene hat erfolgen sollen, ist im Sinne der zuerst genannten Variante zu beantworten.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 305 Abs. 1 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005 derzeit auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist oder die Regelungen eines im Dezember 2004 von den damaligen Verhandlungsführern paraphierten Notlagentarifvertrages I und Notlagentarifvertrages II Anwendung finden, welche nach Auffassung der Beklagten aufgrund der Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung vom 10.12.2004 Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden sein sollen.