Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Radiologie
SG Marburg, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 786/06
DRsp Nr. 2007/20995
Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Radiologie
Erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Radiologie, der Strahlentherapie und Nuklearmedizin im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte zulässig, wobei die Genehmigung frühestens mit Vorlage aller Unterlagen erteilt werden kann, zu denen auch das Facharztzeugnis gehört. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]