1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. Mai 2007 - 7 Sa 350/06 - aufgehoben, soweit unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 11. April 2006 -
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 11. April 2006 -
3. Die Klägerin hat von den erstinstanzlichen Kosten 30 % und von den Kosten des Berufungsverfahrens 9 % zu tragen. Die Beklagte hat die übrigen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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