Das Sozialgericht Chemnitz wird zum zuständigen Gericht bestimmt.
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Mit ihrer am 31.8.2017 beim SG Regensburg erhobenen Klage, die sich gegen den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 7.8.2017 richtet, wendet sich die Klägerin gegen die Rücknahme der Bewilligung von Alg ab 1.1.2017 und eine Erstattungsforderung.
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