Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wird zum zuständigen Gericht bestimmt.
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Die Antragstellerin, die ihren Wohnsitz im Saarland hat, begehrt vor dem LSG für das Saarland PKH für eine beabsichtigte Entschädigungsklage gegen das Saarland. Der von ihr geführte sozialgerichtliche Rechtsstreit zum Aktenzeichen L
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