1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2008 - 3 Sa 1713/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine tarifliche Antrittsgebühr für Sonn- und Feiertagsarbeit.
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