OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 25.04.2012
12 A 659/11
Normen:
SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36a Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 496/09

Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a SGB VIII; Übernahme der Kosten der Beschulung durch eine Privatschule aus Mitteln der Eingliederungshilfe; Berücksichtigung einer Selbstbeschaffung von Leistungen durch die Leistungsberechtigten

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2012 - Aktenzeichen 12 A 659/11

DRsp Nr. 2012/10276

Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a SGB VIII; Übernahme der Kosten der Beschulung durch eine Privatschule aus Mitteln der Eingliederungshilfe; Berücksichtigung einer Selbstbeschaffung von Leistungen durch die Leistungsberechtigten

1. Das "Inkenntnissetzen" iSd. § 36a Abs. 3 SGB VIII umfasst grundsätzlich auch eine Beantragung der begehrten Jugendhilfeleistungen, wobei für einen solchen Antrag keine besondere Form vorgeschrieben ist und er auch in der Form schlüssigen Verhaltens gestellt werden kann. Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass der Jugendhilfeträger zur pflichtgemäßen Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist.