Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin, die das amtsunabhängige Mindestruhegehalt bezieht, begehrt zusätzlich Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge.
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