ArbG Hannover, vom 03.06.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 263/83
Voraussetzungen für die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungsurteil
LAG Niedersachsen, Beschluß vom 18.06.1985 - Aktenzeichen 6 Sa 90/85
DRsp Nr. 2005/1862
Voraussetzungen für die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungsurteil
Liegen zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist und dem Abschluß des Verfahrens im ersten Rechtszug mehr als eineinhalb Jahre, kann es dieser Umstand rechtfertigen, die Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Weiterbeschäftigungsurteil gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG i.V. mit §§ 707 Abs. 1, 719 Abs. 1ZPO einstweilen einzustellen.