BSG - Beschluß vom 14.05.2002
B 4 RA 6/02 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 2 § 160 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Darmstadt - L 12 RA 938/00 - 27.11.2001,
SG Gießen, vom 08.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 17 RA 9/99

Voraussetzungen für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BSG, Beschluß vom 14.05.2002 - Aktenzeichen B 4 RA 6/02 B

DRsp Nr. 2002/13135

Voraussetzungen für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

1. Wenn die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde weder ausdrücklich noch sinngemäß auf einen der in § 160 Abs. 2 SGG genannten Zulassungsgründe gestützt wird, so genügt sie bereits dann nicht deren Formerfordernissen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 2 § 160 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt in der Hauptsache einen höheren Wert ihres Rechts auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.