1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2007 - 6 Sa 252/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.417,05 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung, welche die Beklagte gegenüber dem seit dem 1. Juni 1998 bei ihr als Physiotherapeut beschäftigten Kläger unter dem 15. Mai 2006 ausgesprochen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|