SG Altenburg, vom 30.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 668/06
Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Thüringen, Beschluss vom 19.03.2007 - Aktenzeichen L 6 R 57/07
DRsp Nr. 2008/20597
Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
Wenn Verfahren über dieselbe Rechtsfrage bei einem obersten Gerichtshof des Bundes anhängig sind, ein Senat dieses Gerichts durch Beschluss bei einem anderen Senat anfragt, ob er an einer abweichenden Rechtsansicht festhält oder eine Divergenzvorlage an den Großen Senat gerichtet wurde, so kommt eine Aussetzung analog § 114 Abs. 2SGG in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]