1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2006 - 2 Sa 181/06 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin hinsichtlich ihres Antrags auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Abfindung zurückgewiesen hat.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 27. Januar 2006 - 16 Ca 4054/05 - insoweit abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung iHv. 12.775,95 Euro zu zahlen.
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