1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2009 - 5 Sa 85/09 - aufgehoben. Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen von 11. Dezember 2008 -
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